Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MEC

11.2021 (c) by MEC

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis der MEC, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Vertragsschluß

MEC Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit dem Zugang der Bestellung durch elektronische Post, Brief oder Fax erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne daß solche Erklärungen vorliegen, so ist entweder unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist der schriftliche Auftrag des Kunden maßgebend.

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird gegebenenfalls zurückerstattet.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

  1. Lieferzeiten
    Die Lieferzeiten und Servicebereitstellung sind in Abhängigkeit von Sortiment und Auftragslage jeweils individuell schriftlich zu vereinbaren. Bei Überschreitung schriftlich vereinbarter Lieferfristen muß der Kunde, soweit diese nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, eine angemessene Nachfrist von im Regelfall zwei Wochen einräumen.

 

  1. Betriebsstörungen
    Für Leistungstörungen bzw. Leistungshindernisse, welche auf höherer Gewalt (insbesondere Blackout / Stromsperren, Vandalismus, mutwillige Zerstörung durch Dritte, unvorhersehbare Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Sturm, Überschwemmung, Feuer, jegliche Art von Unruhen, Säuchen, BGB §651j und ähnlich einzuordnende Ereignisse) beruhen, übernimmt die  MEC keine Haftung. Der Vertragspartner ist durch solche Ereignisse (insbesondere Blackout / Stromsperren, Vandalismus, mutwillige Zerstörung durch Dritte, unvorhersehbare Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Sturm,  Überschwemmung, Feuer, jegliche Art von Unruhen, Säuchen, BGB §651j und ähnlich einzuordnende Ereignisse) auch dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die vertragliche Leistung zeitweise (über 3 Monate hinaus) nicht erbracht werden kann. Die  MEC ist in diesen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gleiches gilt im kaufmännischen Rechtsverkehr, wenn die Leistungsstörungen bzw. Leistungshindernisse darauf beruhen, daß die  MEC von ihren Lieferanten nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert wird.

  2. Lieferung, Reklamation und Gewährleistung
    Bei Selbstabholung oder bei genereller Übernahme der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel bzw. Transportschäden hin zu überprüfen. Die MEC leistet alle Gewährleistungen nach gesetzlichen Richtlinien. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen schriftlich, versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzliche Gewährleistungszeitzeit ebenfalls schriftlich geltend gemacht werden (§11Nr.10e AGBG). Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei individuell erstellter Software wird ebenfalls Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Schadensersatzansprüche die auf Grund von Mängeln der Software entstehen, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf zumindest Vorsatz beruhen.

 

Erweiterte Bedingungen sind in den Softwarenutzungsbedingungen der  MEC geregelt und werden bei Inanspruchnahme der besonderen Leistung Vertragsbestandteil. Garantien der MEC werden durch Garantiebestimmungen geregelt, die ebenfalls Vertragsbestandteil jedes Vertrages werden. Besonders gekennzeichnete Artikel sind preisreduzierte Aktionsware, wofür  MEC keine Gewährleistung übernimmt. Liegt ein Mangel an der von der  MEC gelieferten Ware vor, so ist die MEC nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist die  MEC zu einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, welche die  MEC zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Haftung der  MEC ist dann nicht eingeschränkt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht es sei denn, diese Eigenschaft ist auf „Gleiche Art und Güte“ zurück zu führen. Schadensansprüche, die auf Mängeln eines Produktes, welches von einer Zuliefer verschuldet wurden, zurück zu führen sind, schließt die  MEC von vornherein aus. Dies gilt auch für Schäden, die durch Software- (z.B. Betriebssysteme) und/ oder Hardwarewiederverkauf (z.B. Einbaukarten,...)entstehen. Die  MEC geht davon aus, daß der Kunde den Softwarelizenzbestimmungen der einzelnen Anbieter entspricht, die Lieferung hinsichtlich dieser Bestimmungen überprüft und damit die volle Haftung für Lizenzverletzungen übernimmt. Diesbezügliche Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel oder zusammengesetzte Artikel mit gebrauchten Komponenten ist bei der  MEC auf ein Jahr beschränkt. Für gewerbliche Abnehmer wird in diesem Fall, sofern nicht anders vereinbart, keine Gewährleistung erbracht.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben. Tritt ein Mangel erst im Lauf der Gewährleistungsfrist – durch Abnutzung oder Fehlbedienung – auf und kann man ihn auch nicht auf einen – wenn auch verborgenen – Mangel zurückführen, der schon beim Kauf bestanden hat, so ist die  MEC von der Gewährleistungspflicht entbunden.

Die  MEC geht davon aus, dass Waren die zur Beseitigung von Mängeln (bei bestätigten Gewährleistungsansprüchen) in der Werkstatt der  MEC zur Verfügung gestellt werden. Steht die Ware der  MEC nicht in den vorgesehenen Räumen zur Verfügung oder muss ein Techniker am Einsatzort Reparaturen vornehmen, so sind Fahrtkosten kein Bestandteil der Gewährleistung und werden gesondert berechnet.

4a. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung zu widerrufen. Der Widerruf an MEC muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber MEC zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 750 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 750 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

4b. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel

Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 750 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 750 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

  1. Versand und Verpackung
    Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Reklamationen über Vollständigkeit und Lieferschäden werden nur dann anerkannt, wenn sie  unverzüglich schriftlich nach Erhalt der Ware der MEC mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Die durch den Transport von Kundeneigentum entstandenen Versandkosten, werden generell dem Kunden in Rechnung gestellt.

  2. Preisanpassung und Schadensersatz für Nutzungsausfall
    Es werden keine Schadensansprüche wegen Nutzungsausfall für die Zeit bis zur oder der Nachbesserung anerkannt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die MEC behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Wochen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht. Preiserhöhungen, die durch z.B. starker Inflation über einen kurzen Zeitraum den Preis der bestellten Ware extrem verteuern, so dass ein wirtschaftlicher Verlust im betreffenden Geschäft zu erwarten wäre, ist die Fa. MEC zum Vertragsrücktritt berechtigt. Außerdem sind Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich mitzuteilen und sind hinsichtlich der Entwicklung des Finanzmarktes möglich. Fahrtkosten werden je nach Aufwand nach den üblichen km- Pauschalen berechnet. Ohne Einschränkungen der obigen Ausschlüsse verweigert die MEC jegliche Haftung für nebensächliche Schäden, Folgeschäden oder andere Schäden; Verlust von Profiten, Einkünfte, Daten, Verlust durch Ausfall der Produktes (Leistung) oder damit verbunden Geräte; Ausfallzeiten und Zeitverlust oder Schäden durch Bruch von ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bruch von Verträgen, Vernachlässigung, strikte Haftung oder andere gesetzlich Ansprüche, im Zusammenhang mit dem Produkt oder der Leistung. Außerdem ist die  MEC in keiner Weise haftbar, falls im Zuge von Produktreparatur, dessen‚ Inhalte wie Daten und Software verändert, gelöscht oder in anderer Weise verändert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor Kundendienst- und Wartungsarbeiten eine Sicherheitskopie der Daten und Software anzulegen, die im Produkt gespeichert bzw. darin installiert sind. Die  MEC übernimmt keinerlei Haftung für Verlust von Programmen, Daten und andere Informationen, die auf Medien oder in anderen Bereichen des Produktes gespeichert sind, das gewartet oder repariert wird. Die  MEC ist ebenso nicht haftbar für Folgeschäden einschließlich Einkunftseinbußen, die aus solchen Verlust oder Programm- und Datenausfall entstehen. Darüber hinaus ist die Haftung bzw. Schadensersatzansprüchen bei folgenden und ähnlichen Ereignissen ausgeschlossen: Blackout / Stromsperren, Vandalismus, mutwillige Zerstörung durch Dritte, unvorhersehbare Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Pandemien, Sturm,  Überschwemmung, Feuer, jegliche Art von Unruhen, Säuchen, BGB §651j, usw.

  3. Zahlung und Verzugsvereinbarungen
    Falls nichts anderes vereinbart ist hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen rein netto ( inkl. MWSt. ) ohne Abzug ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die MEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich festgelegten Zinshöhe über dem jeweiligen Diskontsatz der  Deutschen Bundesbank zu fordern. Das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, wird hierdurch nicht berührt. Anderseits bleibt es auch der MEC unbenommen, einen höheren Verzugsschaden bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen. Die Gebühren für die zweite und jede weitere Mahnung werden mit jeweils 3.00 € und Rücklastschriften mit 6€ berechnet. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist um acht Wochen, so wird mit der Forderungseintreibung ein zugelassenes Inkassoinstitut oder ein Rechtsanwalt beauftragt oder ein Mahnbescheid erlassen.

Ist die Inflation während des Zahlungszeitraums zwischen Rechnungsstellung und Zahlung des Rechnungsbetrages höher als 0,5%, erhöht sich der Rechnungsbetrag um den Betrag der Inflationsrate für den Zeitraum. Dieser wird von der Fa. MEC in diesem Fall nachgefordert.

Wird während des Vertragszeitraums die Landeswährung gewechselt, so ist der Vertrag in der aktuell geltenden Währung zu erfüllen. (Im Zweifel wird der Goldwert vor und nach dem Wechsel als Richtwert herangezogen).

  1. Ratenzahlungen und Stundung
    Stundungen und Ratenzahlungen sind im kleinen Rahmen möglich und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die MEC kann eine Ratenzahlungsgebühr von bis zu 10% des Rechnungsbetrages erheben. Allerdings bedarf es hierzu einer schriftlichen Vereinbarung. Mangels gegenteiliger Vereinbarung werden auch im Falle einer Stundung oder Ratenzahlungsvereinbarung weiterhin die Verzugszinsen gemäß Abschnitt 7 berechnet.

  2. Eigentumsvorbehalt
    Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich MEC das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich MEC das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunde eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß vom Wiederverkäufer das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen gegen den Wiederverkäufer erfüllt hat. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Kunde vorab seine Forderung in Höhe des Faktura Endbetrages inklusive  MWSt an den Lieferer ab.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

MEC ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Hauptpflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. MEC nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für MEC. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

  1. Abschlagszahlungen
    Ab einem Warenwert von 1.000,00 € behält sich die MEC das Recht vor, Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von 50% des Bruttoanschaffungswertes, für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen zu verlangen.

 

  1. Aufrechnung
    Eine Aufrechnung gegenüber MEC ist nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit Einwilligung der MEC möglich.

  2. Erfüllungsort ist Sonneberg.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Rechtsverkehr Sonneberg.

  4. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

© Stand 11/2021