Reparaturbedingungen der Firma MEC

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  1. Gültigkeitsbereich: Gilt für alle Soft- und Hardwarereparaturen die von/ durch die Fa. MEC durchgeführt wird.
  2. Sorgfaltspflicht: Alle Reparaturen werden nach vorliegenden Erkenntnissen sorgfältig durchgeführt.
  3. Problematik: Dennoch können veränderte Anforderungen zu neuen Funktionssituationen führen, die in der vorhandenen Konfigurationen nicht erfüllt werden können oder versteckte Fehlfunktionen, vor der Freigabe, nicht erkannt wurden.
  4. Mitwirkungspflicht des Users: Die bereitgestellte Hard- bzw. Software ist vom Endbenutzer auf seine speziellen Anforderungen zu prüfen, bevor wichtige bzw. relevante Daten eingegeben werden. Eine Rückinformation über eventuelle Unregelmäßigkeiten ist erwünscht
  5. Haftungsausschluss: Folgeschäden und die daraus resultierenden Vermögens- bzw. Schadensansprüche die durch

- Verlust bzw. Vermischung von Daten

- unzureichende o. fehlerhafte Beratung, Analyse u./ o. Planung

- Datenverlust o. Beschädigungen an Sachen die der Fa. MEC zum Transport o./ u. Lagerung

- Fehlerhafte, unzureichende oder unvollständige Datensicherung ( Als Maßstab gilt der Umfang der Datensicherung, die beim Anwender Branchenüblich ist)

- fehlerhafte, unvollständige u. / o. vermischte Datenerfassung, Datenübernahme u./ o. Vervielfältigung

- Softwareviren oder Trojanische Pferde

- Datumsindizierte Fehlsteuerungen von Software, Onlinesoftware oder Anlagen

- Unterlassung notwendiger Pflege u./ o. Wartung für Hard und Software

- mangelhafte Komponenten die aufgrund von Herstellerfehlern oder Lieferbeschädigungen unwissentlich eingebaut wurden

- Umwelteinflüsse (Wasser, Feuchtigkeit, Wasser, Stromschwankungen usw.)

- Unzureichende Prüfung oder Reife der Software oder Hardware (z.B. Systemausfall bei Überhitzung), Rückrufaktionen oder Serienschäden

- zweckentfremdeten oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz von Software oder Hardware

hervorgerufen werden, sind durch diese Bestimmung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die daraus resultierende Betriebsstillstand, Produktionsausfall, Maschinen-, Werkzeugschäden und Erzeugnisminderung sowie Wettbewerbsnachteile. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche die aus Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Verzug, Nichterfüllung, entgangener Gewinn, gesetzliche Gefahrentragung, Erwartung ordnungsgemäßer Leistungserfüllung (z.B. vergebliche Investitionen), Garantiezusagen und Rechtsmängel (z.B. Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Verstöße aus Wettbewerb und Werbung, Geheimhaltungsverpflichtungen), Ansprüchen von Mitgesellschaftern oder Tochterunternehmen, Fehlern die mit Nachstellung der gleichen Betriebssituation nicht nachgestellt werden können, hergeleitet wurden.

  1. Datensicherung: Der Endbenutzer ist generell für die Datensicherung seiner Datenbestände verantwortlich. Betreuungsverträge entbinden den Enduser nicht von der Überprüfung des Datensicherungszustandes (Diesbezügliche Einweisungen werden auf Anfrage durchgeführt). Vor jeder Programmänderung oder Update ist eine Datensicherung des Datenbestandes durchzuführen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, vor Kundendienst- und Wartungsarbeiten eine Sicherheitskopie der Daten und Software anzulegen, die im Produkt gespeichert bzw. darin installiert sind. Die Fa. MEC übernimmt keinerlei Haftung für Verlust von Programmen, Daten und andere Informationen, die auf Medien oder in anderen Bereichen des Produktes gespeichert sind, das gewartet oder repariert wird. Die Fa. MEC ist ebenso nicht haftbar für Folgeschäden einschließlich Einkunftseinbußen, die aus solchen Verlust oder Programm- und Datenausfall entstehen. Die Fa. MEC ist in keiner Weise haftbar, falls im Zuge von Produktreparatur, dessen‚ Inhalte wie Daten und Software verändert, gelöscht oder in anderer Weise verändert werden.
  2. zusätzlich Bestimmungen: Fahrtkosten werden je nach Aufwand nach den üblichen km- Pauschalen berechnet. Die AGB’s der Fa. Fa. MEC-SON Computerservice Inh. E n g e l h a r d t, Mike sind in diese Bestimmungen einbezogen.